Den Winter über als Gebäudebesitzer oder Mieter immer in Bereitschaft um bei Wintereinbruch das zeitraubende und anstrengende Schneeräumen und Streuen in der Kälte ein zu planen? Nicht zu vergessen die Haftung für den Besitzer! Auch hier haben wir eine Lösung für Sie.

  • Schneeräumung nach den derzeit gültigen Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde der öffentlichen Verkehrsflächen.
  • Schneeräumen der übrigen befestigten Flächen des jeweiligen Objektes, z.B. Zuwege zum Garten, Müllcontainers, Innenhof, Garage usw.
  • Verkehrsflächen Streuen mit gewünschten Streugut wie Sand oder abtauende Mitteln zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte
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